Sie befinden sich hier:  Unsere AGB für Wasserenthärter - Entkalkungsanlage - Ionentauscher - Enthärtungsanlage - Umkehrosmose - Wasserfilter

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         Wasserenthärter und Wasserfilter

Bei Poewatec Wassertechnik und Wasseraufbereitung finden Sie günstige Wasserenthärter, Entkalkungsanlagen, Ionentauscher, Wasserfilter, Umkehrosmose und Dosieranlagen für die Wasseraufbereitung. Wir bieten günstige Preise für Ihre Entkalkungsanlage, Ionentauscher und Wasserenthärter. Mit Poewatec macht Wasseraufbereitung Spaß.
Wassertechnik und Wasseraufbereitung -  Wir über uns. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung  im Bereich Wasserenthärtung mit einer enthärtungsanlage, Umkehrosmose, Trinkwasserfilter und Dosiertechnik. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre optimierte Wasseraufbereitung.
Auf unserer Infoseite Wasserenthärter finden Sie viele Informationen über Wasserenthärtung mit einem Ionentauscher, Wasserenthärter, Entkalkungsanlage, Enthärtungsanlage.
Wasseraufbereitung Übersicht Entkalkungsanlage und  Ionentauscher.  Hier finden Sie DVGW getestete Wasserenthärter, Entkalkungsanlage von BWT, Ionentauscher von Fleck,  Enthärtungsanlage Grünbeck
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Hier finden Sie das passende Zubehör für die Wasseraufbereitung. Panzerschläuche für Wasserenthärter, Bypass für die Entkalkungsanlage, Rohrtrenner für Wasserenthärter, Ersatzfilter für Umkehrosmoseanlagen und Wasserfilter. Poewatec Wassertechnik bietet Ihnen sicher das passende Zubehör für die optimale Wasseraufbereitung.
Hier finden Sie Umkehrosmose Wasserfilter. Wasseraufbereitung mit Umkehrosmose filtert alle Schadstoffe aus dem Trinkwasser. Umkehrosmose Wasserfilter für ein reines Trinkwasser in der Qualität von reinem Quellwasser.
Wasseraufbereitung durch Dosiertechnik mit einer DVGW geprüften Dosiertpumpe. Dosierpumpen und Dosiergeräte verhindern Lochfraß und Rohrbruch Rohrkorrosion.
Wasseraufbereitung Kontaktformular. Sie haben Fragen zu einem Wasserenthärter, Wasserfilter, Umkehrosmose oder Dosierpumpe? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Wasserenthärter, Wasserfilter, Umkehrosmose und dosierpumpen.
Wasseraufbereitung - Nutzen Sie unseren Service für Wasserenthärter, Umkehrosmose, Wasserfilter und Dosierpumpen. Wie bieten einen geschulten Kundendienst für Wasserenthärter, Umkehrosmose, Wasserfilter und Dosiertechnik.
Hier finden Sie kostenlose Infos über Wasserenthärter, Wasserfilter, Umkehrosmose und die richtige Dosierpumpe. Informationen über Entkalkungsanlage Ionentauscher Wasserfilter Umkehosmose und Dosieranlage. Bei Poewatec finden Sie alle Informationen für die optimale Wasseraufbereitung.
Hier finden sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Wasseraufbereitung Wasserenthärter Entkalkungsanlage Ionentauscher Wasserenthärtung Wasserfilter Umkehrosmose.
Poewatec Wasseraufbereitung Impressum für Wasserenthärter, Entkalkungsanlage, Ionentauscher, Umkehrosmose Wasserfilter Dosierpumpe.

 Verkaufs- und Lieferbedingungen der Verkäuferfirma

1. Geltung der AGB

Nachstehende Bedingungen sind Grundlage aller Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen. Nebenabreden, Einzelvereinbarungen oder die Vereinbarung anderer Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung.

 2. Angebote, Auftragsbestätigung

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Auch bestätigte Aufträge können nur dann ausgeführt werden, wenn es eine Lieferkapazität zulässt. Von der Bestellung abweichende Bestätigungen werden verbindlich, wenn nicht unverzüglich widersprochen wird.

 3. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Listenpreise. Sie verstehen sich  incl. Umsatzsteuer ab Lieferfirma. Gesondert berechnet werden Verpackung, Transport, und Versicherung. Bei Lieferungen innerhalb der EG wird die in der BRD gültige Umsatzsteuer berechnet, sofern die Ust.-Id.-Nr. des Be-stellers nicht vorliegt. Die Verkäuferfirma garantiert den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis für die Dauer von 6 Monaten. Erfolgt die Lieferung später, ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der am Liefertag gültige Verkaufpreis im Verhältnis zum vereinbarten Verkaufspreis stärker gestiegen ist, als der Lebenshaltungskostenindex. Der Rücktritt ist innerhalb von zwei Wochen ab Übersendung des Preiserhöhungsverlangens (Poststempel) gegenüber der Verkäuferfirma zu erklären.

 4. Liefertermine

Der festgelegte Liefertermin ist kein Festtermin und kann bis zu zwei Wochen überschritten werden. In Auftragsbestätigungen genannte Liefertermine oder Lieferumfänge können abgeändert werden, wenn außergewöhnliche Umstände den normalen Lieferablauf stören. Bei solchen außerhalb des Risikobereichs des Lieferers liegenden Umständen befreien veränderte Liefertermine oder Lieferungen den Besteller nicht von seiner grundsätzlichen Abnahmepflicht. Insbesondere berechtigen sie den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadenersatz.

 5. Lieferung, Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Gefahr geht ab Lieferung auf den Besteller über.

 6. Verpackungsmaterial

Das Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

 7. Versand

Der Versand erfolgt nach Wahl der Lieferfirma und wird gesondert in Rechnung gestellt.

 8. Produktbeschreibung, Beratung

Produktmuster und Prospektbeschreibungen stellen unverbindliche Anschauungsunterlagen dar und gelten hinsichtlich Analyse und Eigenschaften nur als annähernd. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des §459 Abs. 2 BGB sind ausdrücklich als Zusicherung zu kennzeichnen. Die anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bester Kenntnis und Erfahrung, die Empfehlungen stellen jedoch keine Garantieerklärung dar. Der Besteller ist verpflichtet, alle Empfehlungen der Lieferfirma für die eigenen betrieblichen Verwendungszwecke durch eigene Versuche zu überprüfen.

 9. Rücksendung

Etwaige Rücksendungen können nur nach Vereinbarung in ordnungsgemäßer Verpackung und ordnungsgemäßem Zustand erfolgen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich einer angemessenen Aufwandsentschädigung gutge- schrieben. Im Falle eines Rücktritts (auch innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist und der Rücknahme gelieferter Ware hat die Verkäuferfirma Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen (Montage, Porto, Transportkosten, etc., bis zu 35 % des Kaufpreises), Gebrauchsüberlassung und Wertminderung.

 10. Annahmeverweigerung

Ist die Lieferfirma berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, weil der Käufer die Abnahme verweigert oder sich im Zahlungsverzug befindet, so hat der Käufer 30 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz zu leisten. Der Käufer ist jedoch berechtigt, der Lieferfirma nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die vorerwähnte Pauschale.

 11. Aufrechnungsverbot

Nur rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

 12. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferfirma. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehenden Erzeugnisse. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt  stehenden Ware ist gegen Vorausabtretung der künftigen Kundenforderung gestattet. Die Vorausabtretung ist höhenmäßig auf den Rechnungswert der Lieferung begrenzt.

 13. Mängelrüge

Beanstandungen wegen Beschaffenheit, Menge oder Qualität haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Die allgemeine Prüfpflicht umfasst im Falle der Weiterverarbeitung eine Überprüfung der Eignung der Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck. Die Ware gilt als genehmigt, wenn innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt keine schriftliche Mängelrüge vorliegt. Etwaige versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

 14. Gewährleistung

Im Falle rechtzeitig angezeigter berechtigter Beanstandungen behält sich die Lieferfirma das Recht vor, nach Ihrer Wahl den Kaufpreis zu mindern oder Ersatz zu leisten. Der Ersatz ist der Höhe nach auf den Rechnungsbetrag begrenzt. Eine Haftung für jede Art von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Firma kann grobes Verschulden an Entstehung des Mangelfolgeschadens nachgewiesen werden. Auch in diesem Falle ist die Haftung auf die Höhe des Rechnungswertes begrenzt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.

 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Dörrebach und Argenthal, Gerichtsstand ist Bad Kreuznach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 16. Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein, soll dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Im Falle einer Regelungslücke oder einer unwirksamen Bestimmung soll die fehlende oder unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem in den Lieferbedingungen zum Ausdruck gebrachten Willen der Lieferfirma am ehesten entspricht.

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Technisches Büro
Argenthal

Am Brühlbach 9
55496 Argenthal

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